Armut hat auch ihre positiven Seiten.
Dazu musste ich aber erst das Kleingedruckte der Steuerbehörde lesen, was ich prinzipiell ungern tue, sich im aktuellen Fall jedoch gelohnt hat, wenn auch leider erst am späten Abend.
Armut erspart nämlich beim Erstellen der Einkommenssteuererklärung die überaus lästige Einkommensüberschussrechnung (EÜR): Liegt der Steuerpflichtige mit seinen Betriebseinnahmen unterhalb eines vorgegebenen Limits, darf er mit ausdrücklicher Erlaubnis des Finanzamtes
"...anstelle des Vordruckes EÜR der Steuerklärung eine formlose Gewinnermittlung beifügen."
Das liest sich jetzt wie der staubtrockenste, pupslangweiligste Blogbeitrag, den ich je verbraten habe. In Wirklichkeit war es die aufregendste kleingedruckte Entdeckung seit langem und die entspannteste Steuererklärung meines bisherigen Lebens.
Ich bin neuerdings Expertin für formlose Gewinnermittlung. Ist das nicht eine wundervolle Wortschöpfung aus dem wiehernden Maul des Amtsschimmels? Formlose Gewinnermittlung. Ich könnte dieses Wort küssen. Es hat mich zwar nicht reicher gemacht, aber mir einen ruhigen Restabend und einen erholsamen Schlaf beschert.
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