Sonntag, 20. Mai 2012

Leugnen zwecklos


Freiheitsentziehung - vulgo: Verhaftung - regt sich da überhaupt noch einer drüber auf?

Sicherlich nicht in einer Stadt wie Frankfurt, wo es derzeit schon reicht, sich mit Rucksack und zusammengerolltem Schlafsack in der Öffentlichkeit zu zeigen, um festgehalten, durchsucht (Rucksack und Körper) und gefragt zu werden, was man bitte in aller Öffentlichkeit hier verloren habe; sowie, falls der Festgehaltene sich noch einmal hier oder auch dort blicken ließe, er mit unverzüglicher Festnahme zu rechnen habe. Ausweiskontrolle inklusive, bitte, kein Thema, gerne.

Im Falle so einer Festnahme wüsste man als interessierter Bürger nur zu gerne, was in den Verhaftungsdokumenten eigentlich unter "Verhaftungsgrund" drinsteht. Vermutlich steht da kaum "Mitführen eines zusammengerollten Schlafsackes" oder "Aufenthalt im öffentlichen Raum" - also wird es wohl für die verhaftungs-induzierenden Verdachtsmomente irgendeine handliche bürokratische Begrifflichkeit geben, eine Art polizeistaatlicher Code.

Am besten ein griffiges Codewort.

Ein Codewort, das ein für alle mal klarstellt, was in diesem (jetzt bloß nicht lachen) demokratischen Rechtsstaat tunlichst zu unterlassen ist, will man sein Dasein in keiner Zelle fristen. Wer jetzt denkt, das Codewort könnte möglicherweise heißen "Bedrohung der öffentlichen Sicherheit", der liegt voll daneben. Erstens ist das nicht griffig - bitte, vier Wörter! Wie umständlich! Zweitens bedürfte der Tathergang "Bedrohung der öffentlichen Sicherheit" einer langatmigen Begründung, gar rechtsstaatlich (nicht lachen, hab' ich gesagt) verankerten Beweisführung. Viel zu kleinkrämerisch, viel zu aufwendig, bitte an den Steuerzahler denken, der den ganzen papierenen Unfug bezahlen muss.

Kurz und griffig muss es sein, das Codewort, das den Verdächtigen zum Staatsfeind erhebt und seine Freiheitsentziehung rechtfertigt. Bitteschön:

"Polizeilicher Anlass: Antikapitalismus"

(zum Vergrößern auf Link klicken)

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