Samstag, 23. Juni 2012

Der Downgrade droht


Kein Witz.

Nachdem die Kanzlerin nun bekanntlich ziemlich in der Bredouille ist, was ihr bekanntlich ziemlich wurscht ist, was daran zu erkennen ist, dass sie sich immer weniger Mühe gibt, ihre totalitären Instinkte pseudodemokratisch aufgehübscht zu kaschieren, egal welcher Gegenwind ihr ins eingefrorene Gesicht bläst und die fest zusammengepressten Lippen den Satz formen lässt: "Mein diktatorischer Elan ist durch nichts zu bremsen!", was sich immer wieder merklich - NEIN!, ueber-merkelich - bemerklichbar macht an ihrer unerschütterlichen Vorliebe, Land, Leute und ihresgleichen vor vollendete, alternativlose Basta-Tatsachen zu stellen,

(- muss ich erst mal nach Luft schnappen, sonst hört dieser adrenalingetriebene Bandwurmsatz nie mehr auf -)

- jetzt also das:

Die schmallippige Despotin bekommt kräftigen Rückenwind von seiten - hallo, wer hätte das gedacht? - der Rating-Agentur Standard & Poors.
Die Regierungskoalition und die maßgeblichen Oppositionsparteien zeigten sich imstande, einem Pakt für nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung zuzustimmen. Dadurch wurde die notwendige Zweidrittelmehrheit etabliert für die zu erwartende parlamentarische Ratifizierung des ESM am 29. Juni 2012. Jedoch wird berichtet, Bundespräsident Joachim Gauck halte seine Unterschrift zurück, bis das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein Urteil angegeben hat darüber, ob der ESM in Einklang steht mit der deutschen Verfassung.

Wir glauben, dies wird eine Verzögerung nach sich ziehen und halten es für unwahrscheinlich, dass der ESM zum 1. Juli gesetzlich ratifiziert wird, wie ursprünglich geplant. Nichtsdestotrotz rechnen wir damit, dass die (positive) Entscheidung von Karlsruhe rasch erfolgen und damit eine endgültige Ratifizierung des ESM in naher Zukunft ermöglichen wird. Darum gehen wird davon aus, dass die verzögerte politische Zustimmung keine Implikationen bezüglich der Bewertungen in der Eurozone haben wird.

Allerdings könnte aus unserer Sicht ein unerwartetes und signifikanteres Hinauszögern des Inkrafttretens des ESM negative Konsequenzen haben. Ein Versäumnis bei einer raschen Umsetzung könnte, in Ermangelung ausgleichender Arrangements, negative Rating-Auswirkungen nach sich ziehen, speziell - aber nicht notwendigerweise ausschließlich - für die niedriger bewerteten Mitgliedsstaaten der Eurozone.
Wie, das Bundesverfassungsgericht meldet Bedenken an? Geht gar nicht. Weil sonst der gefürchtete Downgrade droht. Ganz recht, die - als Rating-Agenturen kostümierten - Finanzmärkte sprechen eine unverblümte Drohung aus:
"Wenn ihr nicht ruckzuck in die Puschen kommt mit eurem ESM, vermüllen wir eure Banken."
Dürfte Musik in den Ohren der Despotin sein, die ja Tag und Nacht davon träumt, dass die Marktkonformität™ es schon richten wird.

Und jetzt alle: Durchmarschieren! Keine Widerrede! Keine Bedenken! Meine Rede sei: nein, nein! und eure: ja, ja!, alles andere wäre von Übel. Kein Witz. Basta. Vorhang.

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