Samstag, 6. November 2010

Du darfst



Was sehen wir? Ein parkendes Polizeiauto.
Was wissen wir? Polizeiautos dürfen überall parken.
Was ahnen wir? Irgendwas stimmt hier nicht.

Was habe ich mich gestern aufgeregt über tonnenweise Herbstlaub, das die Radwege blockiert. Es geht auch anders. Hier blockiert eine Polizeistreife die Fahrradspur auf der vielbefahrenen First Avenue in New York City. Darf die das? Klar, die Polizei darf alles, hatten wir schon.

Bestimmt handelt es sich um einen Noteinsatz, der die Ordnungshüter zum ordnungswidrigen Parken zwang. Jetzt brauchen wir nur noch eine passende Definition von Noteinsatz. Kriegen wir hin. Denn Nötigung, das weiß jedes Kind, kommt von Not.

Blockiert ein Polizeiauto die Radspur, nötigt es die Radfahrer, auf die Straße auszuweichen. Dürfen die das? Natürlich nicht, denn die Straße ist - weiß auch jedes Kind - den Autos vorbehalten. Halten sich die Radfahrer nicht daran, verstoßen sie gegen das Gesetz und müssen, ist ja logisch, bestraft werden. Die könnten schließlich absteigen und ihr Fahrrad über den Gehweg schieben, wenn die Polizei in dringender Mission sich auf der Radspur zu parken genötigt sieht. Tun sie es nicht, kriegen sie halt einen Knollen verpasst. Man nennt dies eine geklärte Rechtslage.

Hartnäckig nölende Geister mögen sich jetzt fragen, was nochmal der unaufschiebbar dringende Grund gewesen sein mag, weshalb sich die Polizei auf der Radspur breit gemacht hat? Na? Na, ganz einfach: Um die Radfahrer an der Benutzung der für sie vorgesehenen Radspur zu hindern, sie infolgedessen zur Benutzung der Autostraße zu nötigen und ihnen sodann einen Knollen aufs Auge zu drücken. Man nennt dies kackdreist.

Wie, die dürfen das nicht? Natürlich darf die Polizei das. In New York City darf die Polizei so ziemlich alles. Die dürfen sogar einen Checkpoint einrichten, indem sie illegal auf Radspuren parken, damit die Radfahrer notgedrungen um das Polizeiauto herum auf der Straße manövrieren müssen, und zack!, haben sie die Radfahrer am Wickel wegen Verstoßes gegen die Verkehrssicherheit. Man nennt dies: den Radfahrern eine Falle stellen.

Man könnte es auch so formulieren: Die New Yorker Polizei begeht eine strafbare Handlung, um andere zu einer strafbaren Handlung zu provozieren. Oder so: Die Polizei verstößt gegen das Gesetz, um andere Gesetzesbrecher zu verknacken. Oder vielleicht am besten so: Die Polizei verursacht die Ordnungswidrigkeit, die sie dann bestraft.

Ganz schön clever, um nicht zu sagen, kackdreist. Nennt man dies noch Amtsmissbrauch, oder darf hier von polizeistaatlicher Willkür gesprochen werden? Oder kriege ich jetzt einen Knollen, weil ich von einer strafbaren Polizeiaktion zu einer strafbaren Aussage angestiftet wurde?

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